Architektenrecht

Architektenrecht Planen

Das Architektenrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggebern / Bauherren und Auftragnehmern / Architekten und Ingenieuren. Wir helfen Ihnen umfassend und gerne bei allen Aspekten rund um die Belange des / der bauschaffenden Architekten / in. Dabei arbeiten wir mit einer der größten Deutschen Datenbanken zum gesamten Architektenrecht, damit wir Ihre Ziele bestmöglich umsetzen können.

 

Jede Baukunst benötigt ein stabiles rechtliches Fundament!

 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich


Für Architekten / innen:

  • Gestaltung rechtssicherer Individualverträge
  • effektive außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Honorare (unter Berücksichtigung von Kosten und Zeit)
  • baubegleitende Beratung (Deeskalationsverfahren etc.)
  • Optimierung Ihrer Bauformulare und Prozesse
  • Durchsetzung Ihres Honorars bei (unzulässiger) Mindestsatzunterschreitung
  • Schutz Ihrer Interessen bei Insolvenz des AG
  • diskrete Begleitung von Haftpflichtfällen (nur in Ihrem Interesse!)

Für Bauherren:

  • Prüfung und Optimierung von Architektenverträgen
  • Prüfung von Schlußrechnungen des Architekten
  • Durchsetzung von Mängel- und Haftungsansprüchen gegen den Architekten
  • Abwehr von (unberechtigten) Honorarforderungen
  • baubegleitende Beratung
  • Bausummenüberschreitungen
  • Bauschaden und Arglist

Diese Auflistung ist beispielhaft 



Der Tätigkeitsschwerpunkt Architektenrecht wird betreut von:

Roland Faust

Fachanwalt für Architektenrecht

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Kontaktieren Sie uns unter 0231 - 445015 oder direkt per Kontaktformular