Architektenrecht
Das Architektenrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggebern / Bauherren und Auftragnehmern / Architekten und Ingenieuren. Wir helfen Ihnen umfassend und gerne bei allen Aspekten rund um die Belange des / der bauschaffenden Architekten / in. Dabei arbeiten wir mit einer der größten Deutschen Datenbanken zum gesamten Architektenrecht, damit wir Ihre Ziele bestmöglich umsetzen können.
Jede Baukunst benötigt ein stabiles rechtliches Fundament!
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Für Architekten / innen:
- Gestaltung rechtssicherer Individualverträge
- effektive außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Honorare (unter Berücksichtigung von Kosten und Zeit)
- baubegleitende Beratung (Deeskalationsverfahren etc.)
- Optimierung Ihrer Bauformulare und Prozesse
- Durchsetzung Ihres Honorars bei (unzulässiger) Mindestsatzunterschreitung
- Schutz Ihrer Interessen bei Insolvenz des AG
- diskrete Begleitung von Haftpflichtfällen (nur in Ihrem Interesse!)
Für Bauherren:
- Prüfung und Optimierung von Architektenverträgen
- Prüfung von Schlußrechnungen des Architekten
- Durchsetzung von Mängel- und Haftungsansprüchen gegen den Architekten
- Abwehr von (unberechtigten) Honorarforderungen
- baubegleitende Beratung
- Bausummenüberschreitungen
- Bauschaden und Arglist
Diese Auflistung ist beispielhaft
Der Tätigkeitsschwerpunkt Architektenrecht wird betreut von:
Roland Faust
Fachanwalt für Architektenrecht
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